Drei wichtige Organe der EZB (Europäische Zentralbank) sind für die Entscheidungsfindung hinsichtlich der Geld- und Währungspolitik der Europäischen Union verantwortlich:
- EZB-Direktorium
- EZB-Rat
- Europäischer Rat
Inhaltsübersicht
EZB-Direktorium
Das EZB-Direktorium besteht aus dem Vizepräsidenten und dem Präsidenten der Europäischen Zentralbank sowie vier weiteren Mitgliedern, bei denen es sich um anerkannte und erfahrene Persönlichkeiten in Währungs- und Bankenfragen handelt.[1]
Zu den Aufgaben des EZB-Direktoriums zählen:
- Vorbereitung der Sitzungen des EZB-Rates
- Durchführung der Geldpolitik im Eurosystem gemäß den Leitlinien des EZB-Rates
- Führung der laufenden Geschäfte der EZB
- Ausübung bestimmter, vom EZB-Rat übertragener Befugnisse (z.B. Beaufsichtigung von Banken)
EZB-Rat
Der EZB-Rat bildet das oberste Entscheidungsorgan des Eurosystems, also aller EU-Mitgliedsstaaten, die den Euro als Währung eingeführt haben. Der EZB-Rat besteht aus den Mitgliedern des EZB-Direktoriums sowie den Präsidenten bzw. Gouverneuren der nationalen Zentralbanken des Eurosystems. Die deutsche Zentralbank ist z. B. die Deutsche Bundesbank. Unter anderem sitzt der Präsident der Deutschen Bundesbank im Rat der Europäischen Zentralbank.
Die Aufgaben des EZB-Rates lauten:
- Erlassen der Leitlinien und Beschlüsse, um die Aufgaben der Europäischen Zentralbank zu erfüllen
- Festlegung der Geldpolitik des Euroraums (bspw. Bestimmung des Leitzinses zur Entwicklung der Geldmenge und Sicherung der Geldwertstabilität)
- Schaffung von Rahmenbedingungen für die Bankenaufsicht (z. B. Festlegung von Kriterien oder Kennzahlen zur Beurteilung von Banken)
Zwei Mal im Monat treffen sich alle Mitglieder des EZB-Rates, um die monetäre und wirtschaftliche Entwicklung weltweit sowie im Euroraum zu bewerten. Auf dieser Basis werden alle sechs Wochen geldpolitische Maßnahmen festgelegt, um die Ziele der Europäischen Zentralbank zu erreichen. Da diese Maßnahmen von großer Bedeutung für die globalen Finanzmärkte sowie die Unternehmen sind, werden sie in einer Pressekonferenz vom Präsidenten der Europäischen Zentralbank verkündet.[2]

Erweiterter Rat
Der Erweiterte Rat setzt sich aus dem Vizepräsidenten und dem Präsidenten der Europäischen Zentralbank sowie den Präsidenten der nationalen Zentralbanken aller 27 EU-Mitgliedstaaten zusammen.
Der erweiterte Rat existiert nur so lange, bis alle Mitglieder der Europäischen Union gleichzeitig auch Mitglieder der Währungsunion sind, also den Euro als Zahlungsmittel eingeführt haben. Ist dies der Fall, hat er keine Funktion mehr und wird aufgelöst. Derzeit sieht es aber nicht danach aus, dass überhaupt jemals alle Mitglieder der Währungsunion auch tatsächlich den Euro als Zahlungsmittel einführen werden. Zu den Aufgaben des erweiterten Rats gehören:
- Beratung der EZB
- Erhebung statistischer Daten
- Erstellung des Jahresberichtes der Euopäischen Zentralbank

Quellenhinweise zum Text zu den Organen der EZB
Der Text Organe der EZB wurde maßgeblich durch Frederic Scholtes gestaltet. Sie erreichen Herrn Scholtes über sein Profil bei LinkedIn.
[1] Quelle: https://www.ecb.europa.eu/ecb/orga/decisions/eb/html/index.de.html
[2] Quelle: https://www.ecb.europa.eu/ecb/orga/decisions/govc/html/index.de.html