Angebotsmonopol

Das Angebotsmonopol definiert eine Marktform, bei der ein einziger Anbieter (=Monopolist) vielen Nachfragern gegenübersteht. Somit entstehen Angebotsmonopole immer dann, wenn nur ein Unternehmen ein bestimmtes Produkt herstellt.

Angebotsmonopol: ein Anbieter

Der Monopolist besitzt eine hohe Marktmacht, da er bei der Preisfindung seiner Produkte keine Konkurrenz beachten muss und damit automatisch die Preisführerschaft besitzt. Neben dem Absatzpreis kann er darüberhinaus die Eigenschaften des von ihm angebotenen Produktes bestimmen.

Wie entsteht ein Angebotsmonopol?

Monopole können entstehen, wenn der Staat einzelne Unternehmen mit einer bestimmten Aufgabe oder Dienstleistung beauftragt. Dies ist zum Beispiel in der Stromwirtschaft der Fall, wenn ein Energieunternehmen in einer bestimmten Region das alleinige Recht besitzt, die Messdienstleistung rund um den Stromverbrauch anzubieten. Auch bezüglich der Trinkwasserversorgung besteht in Deutschland ein Monopol, d.h. der Kunde kann den Anbieter von Trinkwasser nicht frei wählen.

Angebotsmonopole können auch entstehen, wenn ein einzelnes Unternehmen alleiniger Besitzer eines bestimmten Produktionsfaktors ist. Dies kann auch ein Recht bzw. ein Patent sein. So bietet ein Pharmakonzern möglicherweise als alleiniger Anbieter ein durch ein Patent geschütztes Medikament an.

Ein Monopolist kann aber auch auf natürlichem Wege zu seiner Marktmacht gelangen. Werden Produkte in großer Stückzahl gefertigt, können sie billiger angeboten werden. Oft hat der Anbieter ein Minimum an Produktionskosten erreicht, wenn nur noch er das Produkt als Einziger herstellt. Die Konkurrenten treten aus dem Markt, da sie das Produkt nicht günstiger herstellen können. Somit wird der Anbieter zum Monopolisten auf natürlichem Wege. (1)

Beispiele für ein Angebotsmonopol

Ein Beispiel für einen (traditionellen) Monopolisten stellt die Deutsche Post dar. Bis zum Jahre 2008 konnten Bürger und Bürgerinnen ihre Briefe nur über die Deutsche Post versenden. Somit bestand automatisch ein staatlich begründetes Angebotsmonopol. Heute gibt es noch andere Unternehmen, die den Versand von Briefen und Paketen ermöglichen. Jedoch bevorzugen die Bürger auch heute noch, selbst wenn die Preise bei den Konkurrenten billiger sind, im Regelfall die Deutsche Post. Das liegt auch daran, dass die Deutsche Post mehr Filialen besitzt und in allen Regionen und Orten vertreten ist. Zudem kann es auch sein, dass die Verbraucher aus Gewohnheit ihre Briefe mit der Deutschen Post verschicken. So ist das Angebotsmonopol zwar grundsätzlich aufgelöst, in der Praxis besteht es aber noch immer weitgehend.

Ein weiteres Beispiel für ein Angebotsmonopol stellt die Zugfahrt mit der Deutschen Bahn dar, denn hinsichtlich des Fernverkehrs gilt die Deutsche Bahn als Monopolist.

Preisbildung im Angebotsmonopol

Die Monopolisten steuern ihre Produktpreise über ihre Produktionsmenge. Wird die Menge, die der Monopolist anbietet, bei gleichbleibender Nachfrage verringert, steigen die Preise. Wenn der Monopolist dagegen die Produktionsmenge erhöht, sinken die Preise, und die Nachfrage erhöht sich. Hebt der Monopolist bei gleichbleibender Nachfrage die Preise an, sinkt dagegen die Nachfrage nach den Produkten. Das Ziel des Monopolisten liegt darin, die Preis-Mengen-Kombination zu finden, die ihm den höchsten Gewinn ermöglicht.

Doch die Marktmacht ausnutzen und die Produkte überteuert anzubieten, das ist für den Monopolisten in dieser Marktform verboten. Mögliche Missbrauchsfälle durch Monopolisten kontrollieren die Kartellbehörden. Sie können das Verhalten der Monopolisten untersagen, bestehende Verträge widerrufen oder Geldstrafen aussprechen. (2)

Gewinnmaximierung im Angebotsmonopol

Der Monopolist kann seinen Gewinn maximieren, indem er die „richtige“
Produktionsmenge
findet. Nehmen wir einmal an, ein Monopolist kann von einem Gut 10 Stück zu einem Preis von 12 Euro pro Stück und mit einem Stück-Deckungsbeitrag von 7 Euro verkaufen. Alternativ könnte er bei einem Preis von 10 Euro pro Stück und damit einem Stück-Deckungsbeitrag von 5 Euro insgesamt 15 Stück verkaufen. Der geringere Preis von 10 Euro pro Stück führt dann zu einem Umsatz von 150 Euro und einem Deckungsbeitrag von 75 Euro. Der höhere Preis von 12 Euro pro Stück führt dagegen nur zu einem Umsatz von 120 Euro und einem Deckungsbeitrag von 70 Euro. Gegebenfalls muss der Angebotsmonopolist somit seine Preise senken, um mehr Produkte am Markt verkaufen und einen höheren Gewinn realisieren zu können.

Generell gilt: Um den maximalen Gewinn zu erreichen, muss der Monopolist die Produktionsmenge so wählen, dass der Grenzerlös genau den Grenzkosten entspricht. Dabei drückt der Grenzerlös den Umsatzerlös aus, den der Angebotsmonopolist mit der letzten verkauften Einheit erzielt. Entsprechend beschreiben die Grenzkosten die zusätzlichen Kosten der letzten verkauften Einheit.

Quellen zum Angebotsmonopol

Der Text zum Angebotsmonopol wurde maßgeblich von Semiha Halici erstellt.

(1) https://www.wiwiweb.de/mikrooekonomik/monooligo/mono/entmono.html

(2) https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/lexikon-der-wirtschaft/20137/monopol